Sigmar Gabriel fordert Lasten-Ausgleich nach Corona in Form Vermögensabgabe. Der letzte Lastenausgleich war 1952
Aus dem entsprechenden Wikipedia-Artikel zum Lastenausgleich 1952: Diese Umverteilung erfolgte dadurch, dass diejenigen, denen erhebliches Vermögen verblieben war (insbesondere betraf das Immobilien), eine Lastenausgleichsabgabe zahlten. Die Höhe dieser Abgabe wurde nach der Höhe des Vermögens mit Stand vom 21. Juni 1948 berechnet. Die Abgabe belief sich auf 50 % des berechneten Vermögenswertes und konnte in bis zu 120 vierteljährlichen Raten, also verteilt auf 30 Jahre, in den Ausgleichsfonds eingezahlt werden. Zu diesem Zweck wurden eine Vermögensabgabe, eine Hypothekengewinnabgabe und eine Kreditgewinnabgabe eingeführt, die an die Finanzämter zu zahlen waren.
Von den Straßenausbaubeiträgen wissen wir, nicht alle Häusle Besitzer sind vermögend. Trifft sie aber trotzdem und mit höherem Beitrag wie beim Straßenausbau.
Bundesregierung plant bundesweite Ausgangssperre Die Bundesregierung hat ihre Pläne für eine stärkere Vereinheitlichung der Corona-Schutzmaßnahmen in Gebieten mit hohen Infektionszahlen konkretisiert. In einer "Formulierungshilfe" für die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die der Nachrichtenagentur AFP am Samstag vorlag, schlägt die Regierung bundesweit einheitliche nächtliche Ausgangssperren von 21:00 bis 05:00 Uhr in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vor. Weitere Regelungen betreffen die Schließung von Schulen, Kitas, Läden, Gastronomie, Hochschulen, Sportstätten und Kultureinrichtungen.
Gesetzesänderung soll im Eilverfahren durchgebracht werden Mit der geplanten Gesetzesänderung, die im Eilverfahren durch Kabinett und Parlament beschlossen werden soll, zieht der Bund mehr Kompetenzen in der Pandemiebekämpfung an sich. "Damit werden dem Bund zusätzlich dieselben Handlungsmöglichkeiten wie den Ländern gegeben, um eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten", heißt es in der Vorlage. Im Kern sieht sie folgende Regelung vor: "Es wird eine bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt." Weiter wird in der Vorlage ausgeführt: "Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche verhältnismäßige Maßnahmen." Die Maßnahmen treten außer Kraft, wenn die Inzidenz-Schwelle drei Tage lang unterschritten wird.
Für wen es Ausnahmen von der geplanten Ausgangssperre gibt Zu diesen Maßnahmen zählt unter anderem eine Ausgangssperre von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr - es sei denn, der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist begründet. Als Beispiele werden demnach medizinische oder veterinärmedizinische Notfälle, die "Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten", die Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts und die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder die Begleitung Sterbender genannt. Schulen, Kitas, Hochschulen und außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnliche Einrichtungen sollen der Vorlage zufolge bei Inkrafttreten der Notbremse keinen Präsenzunterricht mehr anbieten, sofern nicht "die nach Landesrecht zuständigen Behörden nach von ihnen festgelegten Kriterien eine Notbetreuung eingerichtet haben". Die Notbetreuung darf höchstens 20 Prozent der "regulär Betreuten oder Beschulten" umfassen.
Friseure und Baumärkte müssten wieder schließen Ladengeschäfte und "Märkte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote" wie zum Beispiel Baumärkte dürften in den Corona-Hotspots auch nicht mehr öffnen. Der Lebensmittelhandel, ebenso wie Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien und Tankstellen blieben von den Maßnahmen ausgenommen. Auch Übernachtungsangebote sollen ab einer Inzidenz von mehr als 100 untersagt werden. Dasselbe gilt für die Gastronomie - mit Ausnahme von Essen zum Abholen. Sollte die geplante Neuregelung umgesetzt werden, würde der Bund mehr Befugnisse in der Pandemiebekämpfung bekommen, die bislang im Wesentlichen Sache der Länder ist.
Mit Alibimaßnahmen lassen sich Fallzahlen aber nicht senken. Hier geht es doch nur darum dem Volke die Knute zu geben. Denn die Krankenhausschließungen von 2020 mit 20 Krankenhäuser und 2021 mit 30 Krankenhäuser und Abbau von zig Tausend Krankenhausbetten sind doch der wahre Grund für mögliche Überlastung der verbleibenden Krankenhäuser. Schuld ist die Lobbyarbeit genau jener Politiker die uns nun einsperren und die Gewerbetreibenden ruinieren.
Eigentlich sind unsere historischen Erfahrungen mit Zentralismus nicht besonders gut. Der Föderalismus ist darauf die Antwort. Erstaunlich, dass jetzt wieder Zentralismus die Lösung sein soll, wenn etwas nicht läuft. Und was da vorgeschlagen wird, klingt nicht logischer oder effektiver als die Regelungen der Länder. Statt eine Ampelsystems, dass sinnvoll auf die Lage reagiert, will der Bund am starren System der Inzidenz festhalten. Wenn man so vorgeht, setzt man vor allem einen Anreiz, nicht zu testen. Man hat über Ostern gesehen, weit man damit die gemessene Inzidenz senken kann. Es gibt Methoden, das zu tun, ohne neue Risiken einzugehen. Wenn man eine Schulklasse in Quarantäne schickt, ohne weitere Tests zu veranlassen, senkt das die Inzizenz. Wenn man eine Vielzahl von Testpflichten einführt, erhöht das die Inzidenz. Durch falsche Messung kann man unter 100 kommen. Die zwingende Schließung von Einzelhandel und Schulen setzt ein Konzept fort, dass sich allenfalls mäßig bewährt hat. Es gibt keinen Beleg dafür, dass der Einkauf mit Testpflicht, wie ihn Bayern und NRW eingeführt haben, zu mehr Infektionen führt als die Schließung des Einzelhandels. Dasselbe gilt für Schulen. Die Testpflicht führen immer mehr Länder ein. Ob das eine ähnliche Wirkung wie Schulschließungen hat - besonders die Jugendlichen sind dann ja nicht weg, sondern vor allem in Gruppen unterwegs - kann man derzeit nicht entscheiden. Wenn der Bund etwas an sich zieht, wird es also vor allem wieder formaler und bürokratischer, aber nicht zwingend besser. Könnte es vielleicht sein, dass die vielen Landräte, Bürgermeister und auch Länderchefs, die in den letzten Wochen nach kreativen Lösungen für Probleme gesucht haben, einfach näher dran an den Menschen sind als die Regierenden in Berlin? Kann Kanzlerin Merkel besonders harte Maßnahmen durchsetzen, weil sie nicht wieder gewählt werden will? Und warum kommen aus Berlin einfach keine Lösungen für die Probleme, für die Berlin unmittelbar zuständig ist? Bis heute gibt es einfach nichts im Bereich digitaler Kontaktververfolgung. Die WarnApp des Bundes glänzt weiterhin durch die Möglichkeit ein manuelles Tagebuch zu führen. Dabei könnte man die Pandemie damit komplett unter Kontrolle bringen, wie Taiwan und Südkorea bewiesen haben. Wir sind überbürokratisiert und unterdigitalisiert. Dafür ist Zentralisierung nicht die Lösung.
Ein neuer §28b Infektionsschutzgesetz soll uns die Luft zum Atmen nehmen. Im Eilverfahren soll alles diese Woche durchgeboxt werden.
Durch das Infektionsschutzgesetzänderungsgesetz soll in das Infektionsschutzgesetz eine neue Vorschrift (§ 28b) eingefügt werden. § 28b sieht folgende Maßnahmen vor:
Einschränkung von privaten Zusammenkünften im öffentlichen oder privaten Raum nächtliche Ausgangssperren von 21 Uhr bis 5 Uhr Untersagung des Betriebs gewerblicher Freizeiteinrichtungen (z. B. Diskotheken, Schwimmbäder, Freizeitparks) grundsätzliches Verbot des Präsenzunterrichts in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulen u. ä. Verpflichtung der Arbeitgeber, Homeoffice zu ermöglichen Schließung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr, ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte einschließlich Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien und Tankstellen Schließung von Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologischen und botanische Gärten Untersagung der Ausübung von Sport, ausgenommen Individualsport (z. B. Joggen) und Profisport (z. B. Fußball-Bundesliga) Schließung von Gaststätten aller Art, Abholservice bleibt möglich Pflicht zum Tragen von FFP2-Gesichtsmasken oder medizinische Masken mit gleicher Schutzwirkung bei Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie bei Taxifahrten und bei der Schülerbeförderung Verbot von Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken Die Maßnahmen soll automatisch bei Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen greifen. Die Länder und Landkreise können dann eigenmächtig keine milderen Maßnahmen erlassen.
§ 28b und die auf ihm beruhenden Maßnahmen sollen nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Abs. 1 Satz 4 Infektionsschutzgesetz gelten.
Zitat von Weber im Beitrag #184Ein neuer §28b Infektionsschutzgesetz soll uns die Luft zum Atmen nehmen. Im Eilverfahren soll alles diese Woche durchgeboxt werden.
Durch das Infektionsschutzgesetzänderungsgesetz soll in das Infektionsschutzgesetz eine neue Vorschrift (§ 28b) eingefügt werden. § 28b sieht folgende Maßnahmen vor:
Einschränkung von privaten Zusammenkünften im öffentlichen oder privaten Raum nächtliche Ausgangssperren von 21 Uhr bis 5 Uhr Untersagung des Betriebs gewerblicher Freizeiteinrichtungen (z. B. Diskotheken, Schwimmbäder, Freizeitparks) grundsätzliches Verbot des Präsenzunterrichts in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulen u. ä. Verpflichtung der Arbeitgeber, Homeoffice zu ermöglichen Schließung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr, ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte einschließlich Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien und Tankstellen Schließung von Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologischen und botanische Gärten Untersagung der Ausübung von Sport, ausgenommen Individualsport (z. B. Joggen) und Profisport (z. B. Fußball-Bundesliga) Schließung von Gaststätten aller Art, Abholservice bleibt möglich Pflicht zum Tragen von FFP2-Gesichtsmasken oder medizinische Masken mit gleicher Schutzwirkung bei Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie bei Taxifahrten und bei der Schülerbeförderung Verbot von Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken Die Maßnahmen soll automatisch bei Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen greifen. Die Länder und Landkreise können dann eigenmächtig keine milderen Maßnahmen erlassen.
§ 28b und die auf ihm beruhenden Maßnahmen sollen nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Abs. 1 Satz 4 Infektionsschutzgesetz gelten.
Richter zu Infektionsschutzgesetz: Nichtachtung der Justiz und Dauer-Lockdown Jens Gnisa, Richter und Ex-Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, ist „entsetzt“ über die Pläne der Bundes. Er ruft dazu auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.
Willkür, Nichtachtung der Justiz und Dauerlockdown: Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld in Nordrhein-Westfalen, attackiert den Bund. Grund ist die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes. „Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit“, schreibt der auf seiner Facebook-Seite. Er sei „entsetzt“, die Pläne des Bundes hätten „mit meinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun“. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plant mit dem neuen Gesetz unter anderem, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in ganz Deutschland die sogenannte Notbremse durchzusetGnisa schreibt dazu: „Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine Nichtachtung der Justiz.“ Der Jurist weiter: „Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten, ihre Kinder zu treffen, entspricht für mich auch nicht dem Bild des Grundgesetzes.“ Die angestrebten Maßnahmen seien in dieser Umsetzung „nicht der Brücken-Lockdown von zwei oder drei Wochen, der diskutiert wird“, sagt Gnisa. Sondern „ein nicht mehr einzufangender Dauer-Lockdown“.
Kein Bürgermeister, keine Landesregierung, kein Verwaltungsgericht kann eingreifen Einen Brücken-Lockdown würde er „mitmachen“. Es werde aber „ein automatisch greifendes System installiert. Niemand kann da mehr vor Ort im Einzelfall korrigierend eingreifen, kein Bürgermeister, kein Landrat, keine Landesregierung, nicht mal die Verwaltungsgerichte.“ Einzig das Bundesverfassungsgericht könnte Entscheidungen „kassieren“. Nach Ansicht des Richters „dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln“. Das Gesetz mache eine „vorausschauende Lebensplanung weitgehend in vielen Bereichen unmöglich: Weil man immer quasi über Nacht mit einem automatisch eintretenden Lockdown rechnen muss“. Zudem trete der Lockdown „völlig unabhängig davon ein, ob überhaupt noch jemand stirbt, ob sich noch jemand auf den Intensivstationen befindet und wie viel schwere Verläufe es gibt“. Die ganze Gesellschaft werde auf „Autopilot“ gestellt. „Und ja, darüber rege ich mich nicht nur auf, ich bin entsetzt.“ Der Bundestag spiele nach der Verabschiedung des Gesetzes zudem „keine Rolle mehr. Es entscheiden nur noch Bundesregierung und Bundesrat. Also nur noch die Exekutive“. Das habe „mit meinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun“. Gnisa betont: „Und nochmals: Ich bin nicht gehen einen Lockdown, er mag notwendig sein. Aber bitte nicht mit solchen Instrumenten.“ „Nur auf die Inzidenz als maßgeblicher Wert für Ausgangssperren und weiteren Maßnahmen herangezogen wird , ist bei derartig drastischen Maßnahmen willkürlich“ Dass die Inzidenz, ist nach Ansicht des Juristen untragbar: „Nur auf die Inzidenz abzustellen ist bei derartig drastischen Maßnahmen willkürlich, weil die reine Inzidenz davon abhängt wie viel getestet wird. Dies ist manipulierbar.“ Gnisa schreibt: „Ich möchte daher alle bitten: Schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten und appellieren Sie an ihn, diesem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen!“
Selbst "Die Welt" schreibt: Die Bundesregierung hat den Bezug zur Wirklichkeit verloren
Die Bundeskanzlerin und ihr Corona-Krisenteam haben bei der Pandemiebekämpfung vor allem eins gemacht: Fehler. Nun soll die Einflussnahme der Länder beschnitten werden. Dem und Merkels Corona-Politik muss Einhalt geboten werden.
Die Bundesregierung hat in den 14 Monaten der Corona-Krise alles versäumt, was zu versäumen war: Es gibt bis heute keinen nationalen Krisenstab, zu wenige belastbaren Zahlen über das Virus und dessen Ansteckungswege; es gibt keine vernünftige Aufrüstung des Gesundheitswesens, es gibt viel zu wenig Impfstoff.
Das alles hätte Bundessache sein müssen. Und in dieser Lage will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nun ein Gesetz durch Bundestag und Bundesrat peitschen, das es ihr erlaubt, die in Landkreisen und Bundesländern vorhandene Restvernunft zu übersteuern.
Im Namen von Merkels radikaler „No Covid“-Strategie soll der deutsche Föderalismus ausgehebelt werden – jenes Verfassungsprinzip, das 1949 gegen zentralistische Herrschaftsfantasien festgeschrieben wurde.
Als Begründung für dieses Durchregieren von oben dienen steigende „Inzidenzwerte“, die durch massenhafte Schnelltests auch Ansteckungen von Menschen anzeigen, die symptomfrei sind – und außerdem die putative Überlastung der Krankenhäuser.
Diese freilich hätte man längst mit jenen Milliarden von Euro ausstatten können, die jetzt an die ökonomischen Opfer der Corona-Maßnahmen ausgereicht werden müssen.
„Ich möchte verstehen und glauben, dass die Entscheider verstanden haben, was der Unterschied von Krisenmanagement am ersten Tag und im zweiten Jahr ist“, schrieb der frühere hessische Ministerpräsident Roland Koch vergangene Woche in der „FAZ“: „Im Augenblick habe ich daran Zweifel.“
Einer der wenigen ehemaligen CDU-Hoffnungsträger, die sich von Angela Merkel nicht haben zerstören lassen, spricht ein großes Wort gelassen aus: Die Bundesregierung hat im sechsten Monat des Dauerlockdowns den Bezug zur Wirklichkeit verloren.
Im Kanzleramt regiert eine „No Covid“-Sekte. Sie verfolgt ein fiktives Ziel – keine Ansteckungen in einem globalisierten Land – und leider haben viele Medien dieser Fiktion mit der Kritik am föderalen „Flickenteppich“ der Corona-Regelungen Schützenhilfe geleistet.
Als ob die Zentralisierung des exekutiven Dilettantismus in Rostock oder Tübingen, in Berlin oder Bremen bessere Ergebnisse verspräche. Der Bundestag muss dem Corona-Wahnsinn des Kanzleramtes Einhalt gebieten.
Der Bundesrat hat das geänderte Infektionsschutzgesetz mit der Corona-Notbremse trotz massiver Kritik passieren lassen. In einer Sondersitzung verzichtete die Länderkammer am Donnerstag darauf, den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz anzurufen, das der Bundestag am Vortag verabschiedet hatte. Es gab keine förmliche Abstimmung. Das Gesetz bedarf jetzt noch der Unterzeichnung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und muss im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Im stillen Kämmerlein Alle sechs Ministerpräsidenten, die sich in der Aussprache zu Wort meldeten, äußerten erhebliche Bedenken. Sie erkannten aber wegen der anhaltenden Corona-Pandemie den Handlungsbedarf an und wollten das Gesetz daher nicht aufhalten. Die Ministerpräsidenten sahen durch die Bank verfassungsrechtliche Bedenken - insbesondere wegen der starren Notbremse - und Probleme bei der praktischen Umsetzung. Sie monierten, dass der Bund nicht die Erfahrungen der Länder in der Pandemiebekämpfung berücksichtigt habe.
Dann hätten sie auch Einspruch einlegen müssen. Das mit Handlungsbedarf gegen Pandemie herzuleiten ist doch Unsinn. Denn die Länder hätten schon längst aus den alten Regelungen Handeln können und müssen.
Abgeordnete können sich ab 3. Mai von der Bundeswehr impfen lassen Alle Mitglieder der Bundesregierung, des Bundestages, des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichts sollen ab dem 3. Mai die Möglichkeit erhalten, sich in den von der Bundeswehr betriebenen Impfzentren des Bundes oder bei der parlamentsärztliche Stelle gegen COVID-19 impfen zu lassen. Den Ländern stehe es frei, für die Mitglieder ihrer Verfassungsorgane ab dem 3. Mai ebenso zu verfahren, heißt es in einem Bericht des Gesundheitsministeriums vom Sonntag. Die Mitglieder der Verfassungsorgane gehören der Gruppe 3 (Personen mit erhöhter Priorität) an.
Es wird Zeit das die Menschen aufwachen aber die Angst hält sie gefangen Der junge Teufel fragt den alten Teufel: - Wie haben Sie es geschafft, so viele Seelen in die Hölle zu schicken? Der alte Teufel: - Durch Angst! Der junge Teufel: - Gut gemacht! Und wovor hatten sie Angst? Kriege? Hunger? Alter Teufel: - Nein ... Krankheit! Der junge Teufel: - Waren sie krank? Sind sie gestorben? Gab es keine Heilung? Alter Teufel: - Eine häufige Krankheit, aber es gab eine Heilung. Der junge Teufel: - Ich verstehe nicht. Alter Teufel: - Wir sind versehentlich zu dem Schluss gekommen, dass das einzige, was gerettet werden sollte, das Leben um jeden Preis ist! Sie hörten auf, sich zu umarmen. Sie hörten auf, Hallo zu sagen! Sie gaben jeden menschlichen Kontakt auf. Sie gaben alles auf, was einen Mann zu einem Mann machte! Ihnen ging das Geld aus. Sie haben ihre Arbeit verloren. Aber sie beschlossen, um ihr Leben zu fürchten, auch wenn sie kein Brot zu essen hatten. Sie glaubten, was sie hörten, lasen die Zeitungen und glaubten blind alles, was sie lasen. Sie gaben ihre Freiheit auf. Sie haben das Haus nie wieder verlassen. Sie gingen nirgendwo hin. Sie haben nie wieder Freunde und Familie besucht. Die ganze Welt wurde zu einem riesigen Gefängnis mit freiwilligen Sträflingen. Sie alle akzeptierten dieses Leben, um einen weiteren elenden Tag zu überleben. Sie haben nicht gelebt, sie sind jeden Tag gestorben! Es war zu leicht, ihre arme Seele zu nehmen. Autor unbekannt.
Berliner Zeitung: "Wer in Berlin an das Kriegsende vor 75 Jahren, das mit der Befreiung der deutschen Hauptstadt einherging, erinnert, kann von den Befreiern, kann von der Roten Armee nicht schweigen. Das aber tat Steinmeier und folgte damit einer seit einiger Zeit geübten Praxis, kein gutes Wort mehr über die Sowjetunion und ihren Erben Russland zu verlieren." Für wen spricht dieser Bundespräsident? Für das deutsche Volk wohl nicht, eher für Transatlantiker. So ein Bundespräsident ist überflüssig. Brauchen wir nicht.
Bundesminister Jens Spahn ER- Hoffnungsträger der CDU sollte sogar Kanzlerkandidat werden. Aber Jens Spahn blieb das was er schon von kleinauf war, ein Schaumschläger und Nichtsnutz.
In Sachen Corona. Beherrscht von leeren Versprechen. Beispiel: Nicht nur in den Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes, sondern auch in Arztpraxen und Apotheken sollte es Schnelltests für jedermann geben, die Kosten sollte der Bund tragen. So fix wie Spahn sein Massen-Schnelltest-Versprechen ausgegeben hatte, so fix war es auch schon wieder geplatzt. Im "Corona-Kabinett" kassierte Kanzlerin Angela Merkel sein Versprechen. Der Termin musste verschoben werden.
Sein Versprechen halten konnte Spahn auch in Sachen Masken nicht. Anfang Dezember hätte die Ausgabe von FFP2-Masken durch Apotheken an Risikopatientinnen und -patienten starten sollen. Aus der Hauruckaktion wurde nichts: Spahn musste den Start der Schutzmasken-Ausgabe bis weit in den Dezember nach hinten datieren, weil Details zur Umsetzung noch in einer Rechtsverordnung erarbeitet werden mussten. Als die Maskenausgabe dann startete, gab’s Probleme. Manche Apothekerinnen un Apotheker mussten Kunden nach Hause schicken, die bestellten Masken waren nicht alle angekommen. Auch den zugesagten Preis von sechs Euro pro Maske konnte Spahn nicht einhalten. Per Verordnung änderte er den Preis, den Apotheken auf Staatskosten abrechnen dürfen. Die sechs Euro sind damit futsch, neuer Preis: 3,90 brutto je Maske.
Sauer sind auch die Hausärzte. Sie sollten ab Anfang April in die Impfkampagne mit einbezogen werden und dann auch zeitnah große Mengen an Impfstoffen bekommen. So hatte es Spahn nach dem Treffen von Bund und Ländern Mitte März (19.) angekündigt. Mittlerweile wird in den Hausarztpraxen fleißig mit geimpft – allerdings erst seit Mitte April. Zudem laufen die Impfstofflieferungen noch nicht reibungslos: Praxen klagen über zu wenig Impfstoff und unzuverlässige Lieferungen.
An weiteren Ecken hakt es: Um die Corona-Kontaktverfolgung zu erleichtern, wollte Spahns Ministerium die Pandemie-Software "Sormas" flächendeckend bei den Gesundheitsämtern einsetzen. Die aktuelle Bilanz ist aber ernüchternd: Laut Recherchen von "Kontraste" haben 290 von 400 Gesundheitsämtern zwar die Software installiert – aber nur 90 nutzen sie wirklich.
Damit nicht genug: Noch Anfang des Jahres hatte der Minister in einer Fraktionssitzung in Aussicht gestellt, im zweiten Quartal würden alle Willigen ein Impfangebot bekommen. Mittlerweile ist klar: So schnell wie angekündigt wird es mit dem Impfangebot für alle nichts werden. Neue anvisierte Zielmarke ist das Sommerende – also der 21.September.
Schon auf den ersten Blick wird deutlich: Seinen Ankündigungen hat Spahn nicht immer Taten folgen lassen. Wieso aber macht er immer wieder leere Versprechen? Politikwissenschaftler André Brodocz sagt: "Man muss bei diesen 'nicht gehaltenen Versprechen' in Rechnung stellen, dass es dabei in den meisten Fällen um Maßnahmen geht, die der Bundesgesundheitsminister nicht allein umsetzen kann und bei denen er auf die Zusammenarbeit mit anderen angewiesen ist." Bei den Masken, Schnelltests und Impfstoffen seien es vor allem die Hersteller, die am Ende darüber entscheiden, wann und in welchem Umfang das nötige Material tatsächlich geliefert wird. "Besonders deutlich konnten wir dies im Fall von Astrazeneca verfolgen", meint Brodocz. Aber gerade man gibt man keine vollmundigen öffentlichen Versprechen. Allerdings ist ihm diese Abhängigkeit auch klar, so dass er hier sicher bewusst ein Wagnis eingegangen ist.
Grund dafür dürfte die anstehende Bundestagswahl sein. Je näher eine Wahl rückt, desto stärker orientieren sich Politikerinnen und Politiker daran, was die Wählerinnen und Wähler bei ihrer Stimmabgabe honorieren würden". Damit steige der Anreiz, sich allein für politische Maßnahmen als maßgeblich darzustellen, wohlwissend, dass der Erfolg dieser Maßnahmen unsicher ist, weil er auch von anderen abhängt.
Ostbeauftragter: Ostdeutsche teils nicht in der Demokratie angekommen Ein Teil der ostdeutschen Bevölkerung habe „gefestigte nicht demokratische Ansichten“, sagt Marco Wanderwitz, der Ostbeauftragte der Bundesregierung.
Klar, ein Witz. Denn die Masse des Volkes kann sich nicht auf das Häufchen Sahne setzen wie ein Marco Wanderwitz und für Nichtstun zig Tausend Euro Tantiemen aus Steuermitteln bekommen. Die Masse des Volkes lebt in der Realität und muss sich selbst, das Häufchen Sahne und die Tantiemen des Marco Wanderwitz für ein im Verhältnis mageres Einkommen erst erarbeiten. Aus der Position sieht die Welt nunmal anders aus.
Bundesregierung stellt sich gegen Ihre wichtigsten Fach- Berater in Sachen Coronaimpfung
Im Beschlußpapier zum Impfgipfel findet die Stiko (Impfkommission) nur noch am Rande Erwähnung. Denn die Stiko hatte entgegen der Vorgabe aus dem Kanzleramt gegen Corona-Impfung von Kindern und Jugendlichen votiert. Da die Folge-Unwägbarkeiten zu hoch sind.
Bund und Länder stellen beim Impfgipfel dar: Kinder und Jugendliche sollen schnellstmöglich gegen Corona geimpft werden. Damit stellen sie sich gegen ihr wichtigstes Beratergremium.
Erstellt von Gerhard Reddig Ich bin mittlerweile soweit das ich keine Nachrichten mehr hören mag und keine Zeitung mehr lese. Unser Land versinkt in Korruption, Gewalt und rutscht in die Armut. Die Regierung schürt Ängste anstatt der Bevölkerung Hoffnung zu machen. Die Nationalmannschaft heisst nicht mehr so und läuft mit bunten Fähnchen rum. Die Corona Zahlen sind gefälscht, wir holen uns den Terror ins Land und die Politiker sind nur damit beschäftigt sich die eigenen Taschen zu füllen. Die AFD wird geächtet, aber keiner fragt sich warum es diese Partei gibt. Würde man anstatt Vetternwirtschaft zu betreiben und sich am Leid der Bevölkerung zu bereichern endlich mal an das eigene Volk denken, müsste es diese Partei nicht geben. Frau Merkel verschleudert mittlerweile nicht nur Millionen ins Ausland sondern Milliarden, wir unterstützen Länder in denen die Bevölkerung mit 58 oder 60 in Rente geht mit bis zu 92 % und nicht wie bei uns mit 67 und mit 47% Rente. Es gibt eine CO2 Steuern die überhaupt keinen Sinn macht, der Benzinpreis soll steigen, die Mieten sind mittlerweile kaum noch bezahlbar und unsere Rentner leben in Armut und müssen nebenher noch arbeiten gehen, damit das Geld zum Leben reicht. Wir haben eine nicht bekannte Zahl an Migranten die mit mehreren Identitäten den Staat abzocken, in Luxusvillen residieren, Sozialhilfe bekommen und Geld kassieren für Kinder im Ausland, die es wahrscheinlich gar nicht gibt. Zeitgleich holen wir uns den Terror ins Land. Die Grünen fordern ein Verbot der Deutschen Flagge, ein Symbol unseres Landes und unserer Kultur. In Hamburg marschieren Islamisten in Militärformation auf und brüllen ihren Hass auf Juden in die Welt und keiner unternimmt was. Herr Sarazzin der vor 15 Jahren schon sagte das Deutschland sich abschafft, wurde aus der Partei entfernt. Ich frage mich was ist mit unserem Land passiert, wo sind die Volksvertreter die von unserem Geld bezahlt werden, aber keinen Gedanken an unsere Zukunft verschwenden außer Klimaschutz und höhere Steuern. Ich war immer stolz Deutscher zu sein, aber die Regierung unseres Landes ist für die Wirtschaft und die Zukunft unseres Landes nicht mehr tragbar. China hatte angeblich in 2020 ein Wirtschaftswachstum von 200 %, bekommt aber von uns Jährlich 630 Millionen Entwicklungshilfe, wir schaffen Kohle und Atomstrom ab, kaufen aber den Strom teuer im Ausland zu. Alle Länder um uns bauen Atomkraftwerke und wir holzen zig tausend Hektar Wald um Windräder aufzustellen die noch nicht mal recycelbar sind, wir sollen E-Autos fahren, obwohl wir vor nicht allzu langer Zeit aufgefordert wurden Strom zu sparen. Versteht ihr das? ich nicht! Die Welt entwickelt sich weiter und Deutschland soll Radfahren oder am besten mit der Eselskarre ins Büro. Wir müssen endlich kapieren das wir mit unserem Ministaat das Klima nicht retten, wenn sich der Rest der Welt nicht daran beteiligt. Und was macht das deutsche Volk?
Ab Oktober kann man deshalb den bayerischen Landtag jederzeit abwählen:
Söder will 3G auch ohne Inzidenz und Intensivpatienten! Dafür gilt in Bayern und Baden-Württemberg die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) – und zwar losgelöst vom Infektionsgeschehen. Selbst bei Inzidenz 0 und Intensivstationen ohne Corona-Patienten müssten sich ungeimpfte Personen testen lassen, bevor sie ins Restaurant gehen. - BILD.DE (https://www.bild.de/.../das-kommt-auf-ungeimpfte-zu...) Der letzte Beweis: Es ging nie um Corona.