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Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 436 mal aufgerufen
 DE - öffentlich -
Lutger Offline




Beiträge: 438
Punkte: 494

23.11.2019 22:52
Arbeitszeit Antworten

Es häufen sich die Denkanstöße aus Politik und Gewerkschaft zur Neuausgestaltung der Arbeitszeit.
Ein Grund: Die Häufung an hohen Fehlzeiten wegen psychischer Erkrankungen infolge Strass und Überarbeitung.
Ein Auslöser: Die neue Medienvielfalt und damit Erreichbarkeit der Arbeitnehmer rund um die Uhr.

Olesch Offline



Beiträge: 24
Punkte: 36

23.11.2019 22:55
#2 RE: Arbeitszeit Antworten

Die Menschen wollen flexiblere Arbeitszeiten ! Nur wissen eben viele noch gar nicht , was Arbeitgeber unter flexibel verstehen und was das Arbeitszeitgesetz heute schon ganz legal zulässt !
Da steht immer noch geschrieben , das die wöchentliche , werktägliche Arbeitszeit 10 Stunden beträgt ( Netto-Stunden plus Pausenzeit ) also nicht 10 Stunden minus Pausenzeit .
Werktage heisst Montag bis Samstag , macht also 60 Wochenstunden , ganz legal ! Da steht auch nirgends , wann die 10 Stunden an den Tag sein müssen , der 24 Stunden hat ! Die müssen auch nicht am Stück sein usw. die können auch auf einmal vier Stunden und einmal sechs Stunden übern Tag verteilt sein .
Es ist eben noch ein weiter Weg im Sinne von Vereinbarung von Familie und Beruf !

Malibu Offline




Beiträge: 24
Punkte: 24

23.11.2019 22:57
#3 RE: Arbeitszeit Antworten

Am Fließband kann sicher nicht jeder Kommen und Gehen wann er will oder Pausen nach eigenen Gustus einlegen. Die Regeln der Arbeitszeit stammen aus dieser industriellen Zeit und haben im Sinne der Produktivität der Betriebsstätte auch ihre Berechtigung.

Fernschreiber Offline



Beiträge: 41
Punkte: 53

23.11.2019 22:59
#4 RE: Arbeitszeit Antworten

Laut Arbeitszeitgesetz:
Alles was Du mehr als 8 Stunden am Tag arbeitest, muss Dir innerhalb der nächsten 6 Monate mit Freizeit ausgeglichen werden.
Falls die Mehrarbeit nicht bezahlt wird.

Nandu Offline




Beiträge: 41
Punkte: 65

23.11.2019 23:00
#5 RE: Arbeitszeit Antworten

Bis hin zur Urlaubsregelung Bedarf es Änderungen.
Früher waren z.Bsp. 25 oder 28 Urlaubstage in den Arbeitsverträgen fest angesagt. Dann kam die gesetzliche Einführung des Mindesturlaub von 20 Tage. Was für ei9n großer Wurf und Nachteil für die Arbeitnehmer.
Denn nachfolgende Arbeitsverträge sagen dann:
Man bekommt des gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen plus 8 Tage Urlaub vom Betrieb. Ok man mancher sagen. Sind doch auch 28 Tage. Aber der Pferdefuß kommt dann im Kleingedruckten.
Zuerst sind die 20 Tage gesetzlicher Urlaub abzugelten. Dann erst die 8 Tage des Betriebes.
Wer unterjährig aus Betrieb ausscheidet- bekommt halt nur die 20 Tage. Sind die bis zum Kündigungstermin bereits genommen, ist Sense. Man bekommt die ausstehenden 8 Tage auch nicht bezahlt.
Wer oft Krank war und seinen Urlaub nicht voll nehmen konnte, verliert die 8 Tage. Berechnet werden dann nur die 20 Tage, von den dann ggf. 10 Tage genommen waren- gehen 10 Tage mit ins Folgejahr und sind bis 31. März abzugelten. Die 8 Tage Betriebsurlaub verfallen, da sie nicht im Geltungsjahr genommen wurden.

Die Einführung des Mindesturlaub führte zu einer breiten Benachteiligung der Arbeitnehmerschaft in Bezug zur Zeit vor der Gesetzesänderung

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