ZitatMilitäroberstaatsanwalt der DDR (MOSTA) ........................................................................................................................ Berlin-Mitte, Grunerstr. 8-10 Militärstaatsanwaltschaft MfNV (MStA) ................................................................................................ Strausberg-Eggersdorf, Umgehungsstraße ANMERKUNG: zuständig für MfNV und alle unmittelbar unterstellten Truppen und Einrichtungen
Militärstaatsanwaltschaft Potsdam (MStA) ........................................................................................ Geltow, Werderscher Damm ANMERKUNG: zuständig für KdoLaSK, 1. u. 8. MSD
Militärstaatsanwaltwaltschaft Leipzig (MStA) .................................................................................... Leipzig, Georg-Schumann-Str. 146 ANMERKUNG: zuständig für MB III, 4. u. 11. MSD
Militärstaatsanwaltschaft Trollenhagen (MStA) .................................................................................. Trollenhagen, Südstr. ANMERKUNG: zuständig für MB V, 9. PD u. VM
Militärstaatsanwaltschaft Cottbus (MStA) ....................................................................................... Cottbus, Ernst-Heilmann-Weg ANMERKUNG: zuständig für LSK/LV u. 7. PD
Militärstaatsanwaltschaft Pätz (MStA) ........................................................................................... Pätz, Gräbendorfer Weg ANMERKUNG: zuständig für GT
Was für ein Durcheinander. Als Fernsprecher kannten wir bezüglich LSK/LV nur den MstA für LSK/LV im U4 ( ein Oberst als Chef )... und die Unterabt. MSTA der direkt unterstellten TT/E inkl. FOFMTFK, da kannte ich noch den Major Ziegler als Leiter- Nachfolger Major Parzyjegla. Dies fehlt in der Dok vollständig.
ich kann mir nicht vorstellen, dass die MStA in Cottbus und Trollenhagen als Unterabt. der MstA LSK/LV in Eggersdorf dann auch noch die Panzerdivisionen bzw. die VM mitmachten. Oder ? War @Zahnrad nicht Schöffe im Militärgericht ? Eventuell weiß er mehr.
Zahnrad schrieb. Hallo, das könnte schon sein. Wir oder konkret ich als Militärschöffe haben ja auch, zwar nur einmal, an / in der US im Bereich Nochten, besser Haide / Weißkeisel ----AZ-6 ?- eine Gerichtsverhandlung durchgeführt. SC war dort der Oberst Kirsche, der für uns damals der Verbindungsmann für die Ablaufgestaltung war .
Noch ein Hinweis--auch die Militärschöffen vom Panzerregiment ( 15. ?? ) ? Cottbus--Hornick-Kaserne--Kdr.-ehemals Osl. / Oberst ? Matzmohr, später Forth , und die von der VP-Bereitschaft ( 16.??), nahmen an den regelmäßigen Schöffenschulungen am Militärgericht CB und den Schöffenvereidigungen in der VP-Bereitschaftskaserne teil. !! Das könnte für die übergreifende Tatsache der Verantwortlichkeit sprechen.----und für den MSTA. Osl. Stehr von CB gab es sowieso keine BERGRENZUNGEN -------NUR bei den Kollg. CA !!!---gab es ein Stopppppp !!, am Kdl.
Der Mj. Parzyjegla sagt mir etwas--könnte von Cottbus gekommen sein !!
der kam aus cottbus. sicher kollektiv von dort fort delegiert zum höheren stab. immer etwas besseres darstellen und zu höherem berufen. der einzige der sich von diesem verein zum bund rüber geilen konnte. mimt jetzt den militärstaatsanwalt bei der staatsanwaltschaft frankfurt. überall bei den bundis bekannt.
sag mal z. - das mg cottbus war nur für 1. lvd oder auch für andere truppen ?
Zahnrad schrieb: Siehe oben--die US-im Großraum Haide /- Weißkeisel AZ-6--- gehörte ja nicht zur 1.LVD. Dort war aber auch einmal ein Einsatz von uns ---Richter + Schöffen ( LVD ) vom MG / CB . ! Hat mich sowieso gewundert, dass da nicht die Schöffen von den LaSK oder der VP-Bereitschaft zum Einsatz kamen ?? ,, Keene Leute, keene Leute '' ???
Die dort bei PNN geschilderte Sachlage zu PP kann ich bestätigen. WS weiß sicher noch mehr dazu da er näher dran war. Andere Militärstaatsanwälte sind ja Rechtsanwälte geworden. Manche zeitiger, andere mussten eine Sperrfrist abwarten. Waren aber in der Zeit bereits als Rechtsanwalt bei "alten Genossen" angestellt. An sich nichts schlimmes. Denn alle durch die Bank sind super Strafverteidiger.
Na Hallo--was so ein richtiger Afu. so alles findet.. Ich bin auch der Meinung, dass man generell die Diskussion über Stasi-Dienste allmählich auslaufen lassen sollte, --- ABER-- bei bestimmten ,, Leuten'' eben NICHT !! Jeder hatte die Möglichkeit, das geforderte Häkchen an der entspr. Stelle zu machen--dann wären HEUTE viele Überprüfungen nicht mehr notwendig. Solche Typen wie ,, P '' lagen mir damals schon im ,, Magen''---und jetzt , nach diesem Artikel, erst recht. Haben wir es nur noch mit Emporkömmlingen zu tun--armes Deutschland !! Und warum sind solche Menschen sehr schnell nach ,,oben'' geschwebt--in CB / Umfeld gab es offensichtlich zu wenig ,, politische Fälle'' wo man sich profilieren konnte. Der steile Weg auf der sogenannten K-Leiter ging eben in manchen anderen Tätigkeitsbereichen leichter und schneller DAMALS--und vielleicht HEUTE erst recht-- noch schneller !! Da war der Luzifer doch 1-sek schneller als ich !!
1957 sind die Militärstaatsanwaltschaften geschaffen worden. Auch bei dem neuen Kommando LSK/LV und in den Divisionsstandorten Trollenhagen und Cottbus. Sicher war diese Darstellung in #1 aus dieser Anfangszeit.
In einem Vorfall NB-33 steht im Text etwas vom Militärstaatsanwaltschaft MB-V NB. Ich gehe davon aus dass aus Gründen der Wichtigkeit vom MB-5 Amtshilfe erfolgt ist. Mit den tragischen Folgen.
Allgemein wäre das so: Im Mai 1954 wurde die "Staatsanwaltschaft der Volkspolizei" geschaffen. Auf der Grundlage der Anordnung des Generalstaatsanwalts der DDR über die Schaffung der Militärstaatsanwaltschaft der DDR wurde im Einvernehmen mit dem Minister für Nationale Verteidigung und dem Minister für Staatssicherheit am 17. November 1956 die Militärstaatsanwaltschaft errichtet. Sie war zuständig für den Bereich aller Organe und Einrichtungen des Ministeriums für Nationale Verteidigung und des Ministeriums für Staatssicherheit.
Die Militärstaatsanwaltschaft hatte vor allem die allgemeine Aufgabe, die sozialistische Gesetzlichkeit in der NVA zu festigen, die gesetzlichen Rechte aller Militärangehörigen zu gewährleisten und die Kommandeure der Einheiten und Verbände sowie Chefs der Verwaltungen bei der Festigung der inneren Ordnung und Disziplin und im Kampf gegen die Kriminalität zu unterstützen.
Folgende Organe der Militärstaatsanwaltschaft wurden geschaffen:
der Militäroberstaatsanwalt; die Militärstaatsanwälte der Militärbezirke der Divisionen und des Standortbereiches Strausberg; die Militärstaatsanwälte der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung; der Militärstaatsanwalt der Seestreitkräfte; der Militärstaatsanwalt für die kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern; die Militärstaatsanwälte der Deutschen Grenzpolizei (15.09.1961 Unterstellung unter das MfNV)... rspt. der Grenztruppen die Militärstaatsanwälte der Bereitschaftspolizei.
Mit dem Befehl Nr. 71/57 des Ministers für Nationale Verteidigung wurde die Bildung der Militärstaatsanwaltschaften der DDR befohlen und die Direktive 13/57 des Militäroberstaatsanwalts beinhaltete die Struktur und Aufgaben der Militärstaatsanwaltschaft. Dem Militärstaatsanwalt oblagen folgende konkrete Aufgaben:
- Führung der Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der DDR im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung und der Nationalen Volksarmee (NVA), - Führung der Ermittlungen in Strafverfahren gegen Angehörige der NVA, - Erhebung der Anklage im Strafverfahren gegen Angehörige der NVA und deren Vertretung vor Gericht, - Ausübung der Aufsicht über den Strafvollzug über die Fälle, in denen er Anklage erhoben hat. - Die Kommandeure und Dienststellenleiter aller Stufen hatten bei der Feststellung strafbarer Handlungen und anderer Gesetzesverletzungen unverzüglich eigene Untersuchungen zur Aufklärung einzuleiten und vor allem den Militärstaatsanwalt zu unterrichten. Die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder die Inhaftierung eines beschuldigten NVA - Angehörigen traf der Militärstaatsanwalt.
Das Regierungsabkommen zwischen der DDR und der UdSSR über gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten der Stationierung der sowjetischen Truppen in der DDR regelte die Bearbeitung der Strafsachen gegen Angehörige der sowjetischen Streitkräfte. Der Militäroberstaatsanwalt war ein Stellvertreter des Generalstaatsanwalts, dem die Militärstaatsanwaltschaft unterstand. Dem Militäroberstaatsanwalt waren Staatsanwälte und Untersuchungsführer beigeordnet. Die Untersuchungsführer handelten im Auftrag des Leiters der jeweiligen Staatsanwaltschaften.
letzte Leiter der Militäroberstaatsanwaltschaft : Generalleutnant Alfred Leibner 1967 bis 1987 Generalmajor Ernst Girke 1987 bis 1990