Die Erfahrungen des II.WK hatten der Militärführung der DDR gezeigt, dass ein Krieg in moderner Zeit erheblichem Aufwand an Nachschub und Logistik erforderte. Seit Gründung der NVA wurden nicht nur Vorräte für die kurzfristige Versorgung, sondern auch strategische Rerserven angelegt, um einen damals noch auf der Tagesordnung stehenden Krieg führen zu können* Im „Auskunftsbericht über den Stand der Einsatzbereitschaft der NVA“ aus dem Jahr 1957 wurde bereits von einer möglichen Versorgung von 110.000 AA sowie zusätzlich von 20.000 Mann, für die bereits Bekleidung eingelagert war, ausgegangen. Die Truppenstärke der NVA lag Ende 1956 aber bei nur ca. 86.000 Mann!! Trotz der damals vorherrschenden, äußerst prekären Versorgung mit Benzin und DK waren für jedes !!! Fahrzeug der NVA Treibstoffreserven für 1.200 Kilometer über den durchschnittlichen Jahresverbrauch hinaus vorhanden und dezentral in den Einheiten eingelagert. Im genannten Auskunftsbericht wird auch gerügt, dass die Seestreitkräfte noch nicht über eine Ausweichführungstelle verfügten.
Aus dem Bericht werden auch 3 Komponenten herausgearbeitet, mit deren Umsetzung die NVA-Führung hoffte, einen Krieg (wenn auch nur als „Juniorpartner“ der Sowjetarmee) überstehen zu können: - Vorbereitung des Territoriums (Ausbau der Verkehrswege, Vorkehrungen für eine gedeckte Truppenführung aus Ausweichpositionen heraus u.ä.) - Eine militärisch gebildete Personalreserve - Rerserven an Bekleidung, Ausrüstung sowie Verbrauchsgütern an strategisch günstigen, aber dezentralen Positionen. Diese 3 Punkte waren/wurden zu einem Komplex „Mobilmachungsvorbereitungen“ zusammengefasst.
Dazu kam noch das Vorhandensein entsprechender Planungen und den daraus abgeleiteten Einsatzdokumenten. Diese bildeten den Komplex „operative Vorbereitungen“. Beide Komplexe waren im Prinzip voneinder getrennt, wurden aber je nach Erfordernis auch miteinander kombiniert.
*die militärgeographische Beschreibung der deutschen Ostseeküste aus den 1950er Jahren veranlasste die Militärführung der damaligen DDR zu glauben, dass Landeoperationen an der schleswig-holsteinischen Küste durchaus möglich und erfolgreich wären. Planspiele großer KSÜ der 1960er und 1970er Jahre gingen auch noch davon aus, dass Einsätze der Armee Richtung der Nordseeküste erfolgen würden.
Durch eine allgemeine Direktive des MinfNV war schon 1956 grundsätzlich geregelt worden, wie die Alarmierung in Zuständen der erhöhten Gefechtsbereitschaft zu erfolgen hatte. Diese Prinzipien blieben, jeweils den Erfordernissen der Zeit angepasst, bis zum Ende der NVA 1990 gültig. Ab Anfang der 1960’er Jahre wurden die Verbände und TT als „dazu befähigt“ eingeschätzt, in größere Strukturen eingebunden zu werden.# Das war auf nationaler Ebene die VM selbst und darüber stehend das Kommando der Vereinten Ostseeflotte (VOF) oder bei LSK/LV darüber stehend der Oberfefehlshaber der Truppen der Luftverteidigung in Westrichtung.. Völlig unbefriedigend allerdings war bis zum Beginn der 1970’er Jahre für diese Zusammenarbeit der Stand der Erarbeitung von Führungsdokumenten. Allein ein Plan der „Verteidigung der Pommerschen Bucht“ lag für den Norden erarbeitet vor. Erst die Erstellung der „Dokumentation Baltika“ 1973 löste dieses Dilemma auf*. Damit eingebunden eine Staffel des JBG-37, die 2 Jagdfliegergeschwader der 3. LVD. Das Problem der Unterstellung von Einheiten unter das Oberkommando in Legnica wurde gar erst Mitte der zweiten Hälfte der 1970’er Jahre befriedigend geregelt. Also nachdem in Legnica der Oberbefehlshaber der Truppen in Westrichtung ständig mit seinem Stab vertreten war und die entsprechenden Führungsstellen inkl. des Gefechtsstandes der Luftverteidigung entfaltet waren. Nach Legnica wurde demnach ein Teil des Bestandes der LSK/LV unterstellt, ein anderer (mobil gemachter) Teil blieb als „Territorialstreitkraft“ unter Führung der NVA. Also die Luftverteidigung zum Schutz des Territorium der DDR. Einzelheiten dazu wurden im „Protokoll über die Bereitstellung von Truppen“ geregelt. 1965 kam nach einem Vortrag des Chefs des Hauptstabes der NVA zu Aufgaben auf dem Org.-Mob.-Gebiet vor Vertretern aller Teilstreitkräfte im MfNV ein bis in die 1980’er Jahre anhaltender Diskussionsprozess zustande, um die notwendigen Handlungsabläufe beim Übergang in den Kriegszustand zu optimieren. In regelmäßigen Abständen wurden dazu die „Grundsätze der Führung der NVA und der Grenztruppen der DDR im Krieg“ revidiert. Dazu hatten die Chefs der Teilstreitkräfte entsprechende Zuarbeiten zu leisten. Entsprechend der Vorstellung der Führungsspitze der NVA und seines Hauptstabes sollten zunächst in zwei Teilschritten entsprechende Dokumente (Stellenpläne, Ausrüstungsnachweise etc.) bis 1970 erarbeitet und dann ab 1971 die betreffenden Basiseinheiten zur Entfaltung der territorialen Truppen aufgestellt werden.
Grundsätzlich hatte das MfNV im Kriegsfall folgende Hauptaufgaben zu lösen: -Überführung der NVA und Grenztruppen in den Kriegszustand -Mobilmachung und personelle Auffüllung -Operative Entfaltung und Übergabe der Truppen in den Bestand der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Vertrages -Führung der in nationaler Unterstellung verbleibenden Truppen und Truppenteile -Sicherung der politischen Arbeit -Gewährung der spezialtechnischen und rückwärtigen Sicherstellung der NVA -Frequenzregulierung im Funkverkehr
Die Mobilmachung und Führung der Ersatztruppen verblieb in der Zuständigkeit der Hauptführungsstelle des MfNV. Bei LSK/LV war der Führungspunkt Ersatzwesen zu schaffen. Dazu sollte auf Vorschlag des CLaSK ein eigenes Führungsorgan geschaffen werden, wurde aber bis 1990 im MFNV nicht umgesetzt. Lediglich LSK/LV hatte dieses Führungsorgan mit dem Führungspunkt des Chef Ersatzwesen umgesetzt. Für den CAVM war in Neuhof eine eigene befestigte Führungsstelle zu errichten.
Von dort wurden u.a. folgende Aufgaben auf die Führung der LSK/LV delegiert: -Sicherung des Luftraumes der DDR -Führung der Kräfte und Mittel und deren operative Entfaltung -Führung der Mobilmachung, der personellen Auffüllung und des Ersatzwesens -Gewährleistung des Schutzes der Zivilluftfahrt -Unterstützung der Landstreitkräfte und der Volksmarine -Führung der rückwärtigen Sicherstellung
Für die VM: Zu möglichen Befehlsstellen in Stralsund, Gehlsdorf, Saßnitz und Tarnewitz wurden gleich mehrere Leitungen für Fernsprech- und Fernschreibpunkte geschaltet und zivile Einrichtungen, die in den Mobilmachungsplanungen als mögliche Unterbringungsorte für Truppen und Führungsstäbe geeignet erschienen, in die weiteren Planungen mit einbezogen: Das Kulturhaus Murchin, das Haus der Post in Diedrichshagen, die Schule Neuenkirchen, die Gaststätte in Gristow, weitere Stellen in Franzburg und Wolgast sowie der Hafen Barth. Ähnliche Konstrukte waren doch sicher auch für LSK/LV in Arbeit ?
Seit Anfang der 1960’er Jahre konnte aufgrund der ab dem 24.Januar 1962 geltenden allgemeinen Wehrpflicht auch auf eine immer größer werdende Zahl gedienter Reservisten zurückgreifen, die während des regelmäßigen Reservistenwehrdienstes oder auf kürzeren Übungen weitergebildet wurden. Der überwiegende Teil der Reservisten, die in der Volksmarine ihren Dienst getan hatten, wohnte allerdings oft in den weiter südlich gelegenen Bezirken der Republik. Eine Mobilmachung konnte gedeckt oder auch offen erfolgen und entweder nur Teile des Personalbestandes (Teilmobilmachung) oder das gesamte Personal (allgemeine Mobilmachung) betreffen. Die Mobilmachung selbst war grundsätzlich unabhängig von den Zuständen der Gefechtsbereitschaft einzelner Einheiten zu sehen und wurde geplant, weil auch andere Behörden, z.B. WKK’dos mit einbezogen waren. Bestimmte Zustände der Gefechtsbereitschaft (Alarmierungszustände) setzten allerdings zwingend eine bestimmte Form der Mobilmachung voraus:
- Die Gefechtsbereitschaft bei Kriegsgefahr beinhaltete beispielsweise eine teilweise, gedeckte Mobilmachung von ca. 50% des Mobilmachungsbestandes und 42% der von der Wirtschaft eingeforderten Leistungen. Besondere Bedeutung kam den mobilgemachten Kräften dabei bei der Dezentralisierung der operativen Vorräte zu. - Die volle Gefechtsbereitschaft war immer mit der vollständigen Mobilmachung verbunden, durch die der Bestand von Truppenteile und Einheiten anwuchs, die innerhalb von 3 Tagen einsatzbereit zu sein hatten.
Eingesetzt wurden die Reservisten im Mobilmachungsfall sowohl in bestehenden Stammtruppenteilen- und Einheiten als auch in neu aufzustellenden Einheiten, die entweder über einen Stammpersonalbestand verfügten (als kadriert vorhanden) oder völlig neu aufgestellt wurden. Bei den rückwärtigen Diensten lag in den 1970’er Jahren bei Mobilmachungsübungen der Schwerpunkt eindeutig in der Verstärkung bestehender Einheiten zur Unterstützung bei Maßnahmen zum Beziehen der Dezentralisierungsräume oder als Wacheinheiten. Die TSL z.B. waren vorbereitet, die eingelagerten Kraftstoffreserven in einen Dezentralisierungsraum zu bringen und von dort aus die Truppe versorgen zu können. Dazu bestand in den 1970’er Jahren der SOLL II-Personalbestand (mobil zu machende Personalerweiterung) aus einer Feldtanklagerkompanie und einer Transportkompanie.
ZitatDie Mobilmachung und Führung der Ersatztruppen verblieb in der Zuständigkeit der Hauptführungsstelle des MfNV.
Analog fand ich dazu: Karow ( Plau am See) Führung rückwärtiger Mobilmachungsverbände/TT 12 Soll zu MfNV gehören und damit der RFS unterstehen (?)- ich meine Chef RD
Eine Feldführungsstelle die ich so noch nicht auf dem Schirm hatte.