Deutschland bekommt DDR-Vermögen aus der Schweiz zurück
Die ehemalige Treuhandanstalt versucht seit Jahrzehnten, DDR-Vermögen, das wohl kurz nach der Wende von SED-Verantwortlichen in die Schweiz verschoben wurde, zurückzuholen. Vor Gericht konnten sich die deutschen Kläger nun gegen die Schweizer Bank durchsetzen. Ob das Geld tatsächlich zurückgezahlt wird, ist bisher unklar.
88 Millionen Euro plus Zinsen sollen SED-Mitglieder nach der Wende beiseite geschafft haben. Seitdem versucht die Nachfolgeorganisation der Treuhand, die deutsche Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS), diese Gelder von Schweizer Konten zurückzuholen. In einem jahrelangen Rechtsstreit mit der Schweizer Bank Julius Bär kam es nun zu einer Entscheidung, wie DPA meldet. Das Schweizer Bundesgericht hat Julius Bär auf Rückzahlung von mehr als 100 Millionen Franken (heute 88 Millionen Euro) plus Zinsen zugunsten Deutschlands verklagt.
Das Bundesgericht in Lausanne entschied, Verantwortliche der Bank hätten „elementare Sorgfaltspflichten verletzt“. Deshalb müssten alle Beträge ersetzt werden, die seit dem 11. Juni 1990 abgeflossen sind. Das Urteil wurde am Mittwoch veröffentlicht.
Das Obergericht in Zürich hatte vor einigen Monaten entschieden, die Forderungen der BVS seien mit einem Vergleich getilgt, den die BVS 2009 mit der Geschäftsführerin der ostdeutschen Gesellschaft geschlossen hatte. Sie hatte 106 Millionen Euro zurückgezahlt. Das Bundesgericht, das höchste Gericht der Schweiz, befand aber, dass die Verrechnung unzulässig war. Das Obergericht in Zürich muss nun prüfen, ob die Forderungen der BVS aus anderen Gründen abzuweisen sind.