Unten rechts das Kasernenobjekt ( graf york -kaserne). Schräg links darüber das große Stellungsareal der Fla-Rakenten-Gruppe 431 ( FRAG-431). Geheimhaltung war damals so groß, dass selbst die ATZ65N der FRAG in der RFB-9 eingebaut wurde- dort fernseitig beschalten ward- und die Rufnummern einzeln über das direkte Kabel von RFB-9 nach Prangendorf geschalten worden sind. Alle Fern- Fm-Verbindungen zur FRAG endeten offiziell in Rostock Üst4 = RFB-9. Doch ein Stückchen weg.
Das Stellungsobjekt wird auch als Objekt Gubkow bezeichnet. In diesem sind dann 1989/90 die Systeme S-300 für Retschow zwischenstationiert worden. Die Mannschaften konnten dort ihre Ausbildung an den mobilen S-300 erfahren.
Durch die Buwe dann auch als Friedensstellung einer FlaRak-Gruppe mit Patriot genutzt. Nun dort auch ein Ausbildungszentrum "Patriot".
In einer Schrift zur "Anatomie der Staatssicherheit" steht zum Objekt folgendes: 4.4.8 Verwaltung Nachrichten Die Verwaltung Nachrichten des MfNV hatte die Nachrichtenverbindungen in der NVA entsprechend den Regeln des Betriebsdienstes und der gedeckten Truppenführung zu garantieren sowie die Kontrolle des Funkverkehrs innerhalb der Streitkräfte auszuüben. Im Zusammenwirken mit der Linie III war das Augenmerk deshalb vornehmlich auf den Schutz des gesamten Kommunikationsregimes gerichtet, wobei der ständigen Überwachung des Schmalbandrichtfunknetzes der DDR, respektive der systematischen Inspektion der funktechnischen Anlagen, in dem, neben jenen der SED, die militärischen Fernmeldeverbindungen organisiert waren, erstrangige Priorität beigemessen wurde. Die Pläne zur Kooperation gründeten auf der am 15. September 1975 besiegelten »Vereinbarung über die Zusammenarbeit des MfNV und des MfS zu Fragen des Schutzes der eigenen funkelektronischen Mittel vor der funkelektronischen Aufklärung des Gegners und der Gewährleistung ihrer elektromagnetischen Verträglichkeit«. Im Einzelnen erfolgten regelmäßig gemeinsame Funk- und Richtfunkkontrollen bei Kommandostabs-, Mobilmachungs- oder spontan ausgelösten Übungen, um festzustellen, ob die zugewiesenen Rufzeichen und Tarnzahlen sowie die festge- legten Signalbezeichnungen Verwendung fanden, oder ob es für einen Dritten möglich war, ohne über Funkunterlagen oder Tarndokumente zu verfügen, Angaben oder Hinweise zu Truppenstärken, Aufgaben und Waffensystemen sowie zu Truppenübungs- und Schießplätzen abzuziehen. Einerseits wurde das durch spezielle Stützpunkte der HA III und der NVA erledigt, andererseits durch entsprechend ausgerüstete Funkkontrolltrupps im Rahmen von Aktionen. Unter Kontrolle standen die Funknetze der Landstreitkräfte (Richtfunk, UKW, KW), die Funknetze der Grenztruppen der DDR (70-cm-Band, KW), die Funknetze der Volksmarine (UKW, KW) die Funknetze der LSK/LV (Richtfunk, UKW) und die UKW-Verkehrsfunknetze bzw. Standortfunknetze des jeweiligen militärischen Bereichs. Auf Veranlassung der HA III wurden nach Verstößen gegen die »Regeln der ge- deckten Truppenführung« (Missachtung von Funkbetriebsvorschriften der NVA) Richtfunknetze ab geschaltet, Verantwortliche für Funkverletzungen disziplinarisch oder arbeitsrechtlich belangt sowie Delikte vor den Oberoffizieren Funk der Verbände, Truppenteileund Einheiten ausgewertet. Hierbei flossen auch regelmäßig die Kontrollberichte der Funküberwachungszentrale (FÜZ) der Verwaltung Nachrichten ein, die sich in Spreenhagen, Bezirk Frankfurt/O., befand. Ein wichtiges Gremium bildeten Beratungen anlässlich von Übertretungen der Ordnungen »Elektronischer Schutz« und »Geheimhaltung«. Außerdem fanden gemeinsame Messungen statt, um die elektromagnetische Verträglichkeit der Funkmittel zu sichern. Halbjährlich wurden »Einschätzungen der Wirksamkeit der Zusammenarbeit« vorgenommen: Ein gemeinsamer Ergebnisbericht ging an den Stellvertreter des Ministers und Chef des Hauptstabes der NVA sowie an den 1. Stellvertreter des Ministers für Staatssicherheit. Am Beispiel zweier militärischer Objekte sei gezeigt, wie die HA III beim Schutz funkelektronischer Mittel der Bewaffnung und Ausrüstung (Waffensysteme/Waffenleitung) eingebunden war: Der Standort Prangendorf-Cammin trug die Bezeichnung Flugabwehrraketen-Abteilungsgruppe 431 (FRAG-431) Diese Flugabwehrstellung der NVA verfügte ab Mitte des Jahres 1985 über das weitreichende kernwaffenfähige Raketensystem »›Wega‹ S-200 WÄ« mit entsprechender Geheimhaltungsstufe. Auch das Militärobjekt Badingen-Osterne bei Gransee war eine Feuerstellung und diente dem möglichen Verschuss der Rakete gleichen Typs. Diese Basis bildete die Fla-Raketen Abteilungsgruppe 411 (FRAG-411).. Die HA III/14 führte von den Stützpunkten »Geometer« und »Palladium« aus eine Reihe von Messungen und Untersuchungen zur elektromagnetischen Situation mit dem Ziel durch, automatisch arbeitende Spionagesonden oder -sensoren, Abstrahlungsverhältnisse um die elektronischen Systeme und Teilbereiche des Geländes und gefährdete Funkfrequenzen festzustellen. Das Kommando LSK/LV erhielt in der Folge immer wieder Hinweise zur Veränderung von Sicherheitszonen und Verringerung von parasitärer Strahlung. Analoge Operationen, mithin Messungen und Analysen, wurden auch nach dessen Einführung am Flugzeug Su 22, an PanzerLaserzielgeräten, auf dem maritimen Stützpunkt , im Rechenzentrum Kommando Volksmarine Rostock oder im Rahmen der Bearbeitung von OV bzw. OPK durch die HA I vorgenommen. Die zuständigen Diensteinheiten wurden über die Ergebnisse zumeist mit der Maßgabe in Kenntnis gesetzt, den jeweils nötigen Einfluss auf die Nutzer von funkelektronischen Mitteln und Anlagen auszuüben.
Wobei wir dann fast wieder bei Nachrichten wären- hier besser FEK.
In Sachen parasitäre Strahlung. Das vorgeschaltete MfS-Objekt war in Barendorf. Dorthin hatte die FRAG eine direkte Fernsprechleitung. Sämtliche Manöver/Einsätze und Frequenzsachverhalte waren mit dem MfS abzustimmen. Zudem blockte Barendorf die möglicherweise Richtung West/Nordwest abgestrahlten Einsatzfrequenzen der FRAG. Damit konnten NATO-Kräfte diese Frequenzabstrahlung nicht aufklären.
Auch hier noch 3 Bilder - Lageplan Objekt - Radome für Funkmeß - Schaltverteiler Nachrichtenraum - Anflugrichtungen der Tomahawk- Genau wie bei den Hauptangriffsrichtungen gegnerischer Flugzeuge in denen dann die Luftverteidigungsmittel platziert wurden, gab es Angriffsrichtungen der CM und dort staden dann die S-200 Basen.
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Im Jahre 1984 wurde die 43.FRBr. erweitert mit dem Waffensystem S-200 "WEGA", ein Technik mit großer Reichweite (max. Reichweite ca. 250 km und max. Zielhöhe von ca. 40 km).
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