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LSK/LV NVA im Krieg - Direktive 1/85
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Mehrfach wurde angetragen, einen Beitrag zu LSK/LV im Krieg auf Grundlage Direktive 1/85 in die Websites zu stellen, da offensichtlich nicht alle Interessenten Zugriff zu dieser Thematik haben.
Gleichzeitig werden einige Kommentierungen ( K:) verfasst - um auf interessante Aspekte zu verweisen.
Die Direktive 1/85 vom 13.05.1985 -- und zuvor die Direktive 1/79 vom 04.07.1979-- des Ministers für Nationale Verteidigung der DDR behandelte die Thematik " die Führung der Nationalen Volksarmee Diese Direktive war mit Geheimhaltungsgrad " Geheime Kommandosache" - GKdos- eingestuft.
Je Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung wurde nur 1 Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Insoweit war die Stückzahl dieses Dokuments sehr überschaubar. Über diese Direktive verwirklichte der Minister für Nationale Verteidigung die " Grundsätze der Führung der DDR im Verteidigungszustand" des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR sowie die " Grundsätze über die Vereinten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages und ihrer Führungsorgane ( für den Krieg".
Durch den Minister erfolgte die Festlegung der Organisation der militärischen Führung im Krieg und regelt bestimmte Unterstellungsverhältnisse.
Wir werden uns hier insbesondere mit den Aspekten für die LSK/LV NVA beschäftigen.
In der Rubrik Organisation der milit. Führung im Krieg wird im Punkt I.2. ausgeführt: Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt: ( K: Neben vielen anderen unter anderem: ) - der Stellv. des Ministers und Chef der Landstreitkräfte als Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinten Streitkräfte auf dem Westlichen Kriegsschauplatz für die NVA-
- der Stellv. des Ministers und Chef der Luftstreitkräfte u. Luftverteidigung mit dem Kommando Luftstreitkräfte u. Luftverteidigung.--
- der Befehlshaber der besonderen Gruppierung mit der Feldführung der Gruppierung. -- ( K: Gemeint ist die Besondere Gruppierung Berlin)
In der Rubrik I. 4. (7): Der Stellv. des Ministers und Chef der Luftstreitkräfte u. Luftverteidigung verwirklicht die Führung der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung und der Zivilen Luftfahrt mit den eingegliederten Teilen der Gesellschaft für Sport und Technik ( Abteilung Flug-und Fallschirmsportausbildung, Bereich Motorflugsport). Er ist zuständig für : - Die Organisation des Gefechtseinsatzes und die Führung der Truppen der Luftverteidigung der NVA zur Sicherung des Luftraumes der DDR.
- Die Überführung der Führungsorgane und Truppen der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung vom Friedens -in den Kriegszustand.
- die Erfüllung der Aufgaben der Übergabe der festgelegten Truppenteile in den Bestand der Vereinten Streitkräfte.
- die Führung der Mobilmachung in den Luftstreitkräften/Luftverteidigung.
- die Organisation des Einsatzes und Führung der Kräfte bei der Teilnahme an Operationen und Gefechten.
- die Führung der Kräfte bei der Unterstützung der Handlungen der besonderen Gruppierung der Landstreitkräfte zur Erfüllung der operativen Aufgaben.
- die Organisation und Führung der Luftraumaufklärung sowie Benachrichtigung der Führungsorgane und Truppen sowie Organe der Zivilverteidigung über den Luftgegner.
- die Durchsetzung der Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen Gefechts-und Einsatzbereitschaft der Kräfte und Mittel der LSK/LV.
- die Organisation und Verwirklichung des Zusammenwirkens mit den Kräften der Luftverteidigung der VR Polen, der CSSR, der auf dem Territorium der DDR handelnden Vereinigungen der Vereinten Streitkräfte und der Luftabwehr der Volksmarine.
- die Führung der Truppen des Ersatzwesens der LSK/LV.
- die politische Arbeit und den politisch - moralischen Zustand in den Führungsorganen und Truppen des Verantwortungsbereiches.
- die spezialtechnische und rückwärtige Sicherstellung der Führungsorgane und Truppen der LSK/LV einschließlich der Front-Marine -und Armeefliegerkräfte mit LSK-typischen Mitteln.
( hierzu K: aus diesem Grunde verblieben bereits zu Friedenszeiten die flugzeugtechnische Versorgung der Kampfhubschraubergeschwader , des Marinehubschraubergeschwaders-18 und des Marinefliegergeschwaders-28 bei den zuständigen Bereichen des Kdo LSK/LV resp. FO FMTFK-- Insoweit hat z.Bsp. das Verbleiben der Zuständigkeit des FO FMTFK für das MFG-28 in Sachen LSK-typische Versorgung keine Abänderung an der Tatsache der Übergabe des MFG in die Führung/Unterstellung des Chef Marinefliegerkräfte des Kdo Volksmarine.)
Das Führungsorgan des Stellv. des Ministers und Chef LSK/LV ist das Kommando LSK/LV.
Die Rubrik III. umfasst das Thema " Organisation der Führung in den Teilstreitkräften der NVA und der Grenztruppen der DDR im Kriege.". III.2. In den Luftstreitkräften / Luftverteidigung (1) Das unter Friedensbedingungen geschaffene einheitliche System der Luftverteidigung der Teilnehmerstaaten des WV bleibt im Kriege bestehen. Die allgemeine Führung der Truppen der LV auf dem Kriegsschauplatz und die Organisation des Zusammenwirkens verwirklicht der Oberkommandierende der Vereinten Streitkräfte auf dem Westlichen Kriegsschauplatz über den Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinten Streitkräfte auf dem Westlichen Kriegsschauplatz für Luftverteidigung und Befehlshaber der Luftverteidigung ( dieser zugleich Stellv. des Befehlshabers der Truppen der Luftverteidigung der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages.)
Von ihm werden die Truppen der Luftverteidigung auf dem Kriegsschauplatz über die Befehlshaber der Luftverteidigung ( Befehlshaber/ Chef LSK/LV) der verbündeten Länder, die Befehlshaber der Luftverteidigung ( Chefs der Truppenluftabwehr) der Fronten und über den Chef der Luftverteidigung der Vereinten Seekriegsflotte geführt.
( dazu K: Es wurde ein Befehlshaber der Luftverteidigung des Westlichen Kriegsschauplatzes eingeführt - diesem unterstand der Chef LSK/LV NVA in Fragen der Luftverteidigung-- taucht die Frage auf, wo hatte dieser Befehlshaber der Luftverteidigung seinen Gefechtsstand ? Tauchte bisher in keiner Publikation auf. These: im Hauptgefechtsstand Luftverteidigung West bei Minsk.)
Auf dem Territorium der DDR wird die Führung ALLER Kräfte und Mittel der Luftverteidigung durch den Oberkommandierenden der GSSD ( = Befehlshaber der 1. Westfront) über seinen Stab und den Stellv. des Ministers und Chef LSK/LV NVA verwirklicht. Nach Verlassen des Territoriums der DDR durch die erste operative Staffel der Vereinten Streitkräfte auf dem Westlichen Kriegsschauplatz übernimmt der Stellv. des Ministers und Chef LSK/LV NVA die Führung aller Kräfte und Mittel der Luftverteidigung, die sich auf dem Territorium der DDR befinden, und die Verantwortung für die Deckung von Truppen und Objekten auf dem gesamten Territorium der DDR. (K: Gemäß der Vereinbarungen war diese Regelung an die Person des Oberkommandierenden gebunden- selbst wenn die Truppen am Rhein wären und er seinen Gefechtsstand noch in der DDR - wäre die Befehlsgewalt NICHT auf den Chef LSK/LV NVA gewechselt)
(2) die in den Bestand der Vereinten Streitkräfte zu übergebenden Frontfliegerkräfte werden durch die jeweiligen Befehlshaber und Kommandeure geführt. ( K: Wir hatten bereits mehrfach darüber berichtet, dass die JBG-37, JBG-77, TAFS-47 und TAFS-87 aus dem FO FMTFK ausgegliedert würden in Unterstellung zum Chef Frontfliegerkräfte der Front-- jedoch bliebe die Zuständigkeit der Versorgung mit LSK-typischen Mitteln in Zuständigkeit der LSK/LV NVA und wäre über die RFS LSK/LV NVA realisiert worden..)
(3) Das Kommando der LSK/LV entfaltet: Zentralen Gefechtsstand - Objekt Fürstenwalde Rückwärtige Führungsstelle - Objekt Ranzig Führungsstelle Ersatzwesen - Objekt Ranzig Zentraler Wechselgefechtsstand - Objekt des Kdo LSK/LV Eggersdorf
(4) Der Stellv. des Ministers und Chef LSK/LV verwirklicht über den bzw. vom Zentralen Gefechtsstand die zentralisierte Führung: - der Truppen der Luftverteidigung über die Kommandeure der Verbände der Luftverteidigung - der Militärtransportfliegerkräfte über den Kommandeur des Führungsorgans Militärtransportfliegerkräfte ( K: mit Übergabe der Frontfliegerkräfte zur Front wäre das FO FMTFK in Ranzig zum Führungsorgan MTFK formiert worden.) - der Zivilen Luftfahrt über den Stellv. des Chef LSK/LV für Transportfliegerkräfte ( K: der Chef Transportfliegerkräfte Kdo LSK/LV hätte also in Ranzig die Führung der Zivilen Luftfahrt in deren Führungspunkt Ranzig mit übernommen.) - der Lehr-und Ausbildungseinrichtungen und der Ersatzausbildung über den Chef Allgemeinmilit. Ausbildung und Schulen Kdo LSK/LV ( K: Daher wurde der Chef AMAS auch Chef Ersatzwesen mit Führungspunkt Ranzig) der spezialtechnischen und rückwärtigen Sicherstellung über den Stellv des Chef LSK/LV für Technik/ Instandsetzung bzw. den Chef Rückwärtige Dienste.
Die zentralisierte Führung der Kräfte der LV der sich zeitweilig auf dem Territorium der DDR befindlichen Vereinigungen und Verbände der Vereinten Streitkräfte verwirklicht er über deren operative Gruppen, die zum Zentralen Gefechtsstand der LSK/LV NVA entsandt werden..
(5) Zur Gewährleistung des Zusammenwirkens sind aus dem Bestand des Kommandos LSK/LV operative Gruppen zu bilden und zu entsenden: - Zum Vereinigten Gefechtsstand der Luftstreitkräfte und Truppenluftabwehr der GSSD ( Front) mit Nachrichtenkräften -und Mitteln.
( K: wie bereits berichtet reformierte man den VGS LSK/LV GSSD in VGS LSK/TLA--- mit Nachrichtenkräften-und Mitteln bedeutete den Einsatz einer Gruppe aus dem Funk- Bat/ NR-14--- die Frage welche sich zum VGS stellte lieber Bunkerfreunde.. wenn Wünsdorf im Rahmen der Umformierung GSSD zur Front geräumt wurde-- wo war dann der VGS LSK/TLA ?)
- Zur Rückwärtigen Führungsstelle der Luftstreitkräfte der GSSD ( Front) mit Nachrichtenkräften- und Mitteln. ( K: Insgesamt stellt sich hier auch die Frage- wo war die RFS der 16. Luftarmee ? = Frankenförde)
- Zum Gefechtsstand der Volksmarine (Tessin)
Zu den Zentralen Gefechtsständen der Luftverteidigung der VR Polen und der CSSR sind Offiziere des Zusammenwirkens zu entsenden..
In die operativen Gruppen zum Vereinigten Gefechtsstand der LSK/TLA und zur RFS der LSK GSSD ( Front) sind Offiziere des Chefs Fliegerkräfte und des Chefs Truppenluftabwehr der Landstreitkräfte NVA entsprechend der Notwendigkeit einzugliedern.
Zeitweilig ist eine operative Gruppe der 3. LVD zum Gefechtsstand der Luftverteidigung WITTSTOCK zu entsenden. ( K: wie bereits berichtet, war keine op. Gruppe der 1. LVD zum Gefechtsstand GSSD Merseburg zu entsenden-- folglich hatte der Gefechtsstand der GSSD in Wittstock eine hervorgehobene Sonderrolle. Hier: GS der LV-Gruppierung "Norden" ( Küstenrichtung)).
Auf dem Zentralen Gefechtsstand der LSK/LV NVA ist die Arbeit von operativen Gruppen der Stäbe der Luftverteidigung der VR Polen und der CSSR sowie des Stabes der Truppenluftabwehr der GSSD/Front sicherzustellen.
(6) Zur Gewährleistung der Warnung und Alarmierung der Bevölkerung sind 4 Offiziere der Hauptverwaltung Zivilverteidigung auf dem Zentralen Gefechtsstand der LSK/LV aufzunehmen. ( K: WAZ- Warn-und Alarmzentrale )
Soweit diese Ausführungen nebst Kommentierungen ( K:). Die Direktive 1/85 wurde per 19.03.1990 von Admiral T. Hoffmann zur weiteren Gültigkeit bestätigt. Fragen und Probleme oder Standortdiskussionen zu den Führungsstellen LSK/TLA und RFS LSK Front können gerne im Forum der LSK/LV erfolgen..
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