So wie es aus bisherigen Beiträgen hervorgeht, gab es ursprünglich nur den Bereich Flugsicherung. Dem folgte eine neue Struktur als Bereich Flugsicherung und Gefechtsstände mit Abt. Flugsicherung und Abt. Gefechtsstände. Wenn GM Henkes der Stellv. CS für GS und Flusi war und Hiemann LA GS-- wer war LA Flusi ? Dem folgte neue Struktur als Bereich Gefechtsstände und Automatisierung ( GS/A) mit Abt. Gefechtsstände, Abt. Flugsicherung und Abt. MAT.
Wann wurde Abt. MD diesem Gefüge zugeordnet ? UND: Flugsicherung von GSA darf nicht verwechselt werden mit Flugsicherung von CNF. Beide unterschiedliche Aufgaben. Bei GSA ging es um Flugsicherheit im Sinne überörtliche Flugsicherung. Bei CNF ging es um örtliche Flugsicherung der Flugplätze.
So hatte der Bereich GS/A dann vier Abteilungen: Abt. Gefechtsstände Abt. Flugsicherung Abt. MAT ( AMAT) = Mechanisierung u. Automatisierung der Truppenführung Abt. MD = Meterologischer Dienst
@Frank schrieb: Bei uns wird es so interpretiert, daß ab dem Zeitpunkt der Einsetzung GM Hiemann als LGS/A diese Umunterstellung des MD so erfolgte. Zuvor waren wir direkt im Stabsbereich als externe Abtlg. angesiedelt. Dies entsprach so dem entsprechenden sowj. Vorgehen. Das liegt alles leider etwas im Dunkeln.
Belegen mit Dokumenten können wir dies nicht. Daher ist jeder Beleg dazu gern gesehen.
Stv CS für GSA --- GM Hiemann-- Visa 576 Abt. Gefechtsstände-- Oberst Willomeit--- Visa 577 ( war davor nicht Oberst Jedmin auf diesen Posten ?) Abt. Flugsicherheit -- Oberst Grabe--- Visa 578 ( überörtliche Flugsicherung )
Der GM Hiemann hatte zun bestimmten Sachverhalten Flugsicherungsinformationen zu erlassen. Einfach, um eine sachgerechte Zusammenarbeit von zivilen und milit. Flugsicherungsorganen zu gewährleisten. Mir in erinnerung ist dazu noch die Flugsicherungsanweisung AS 05/198. In Kraft: 1.12.1984 Hier war die Bearbeitung von Meldungen der SARSAT-KOGPAS Kontrollstelle in Toulouse geregelt. Zum Thema: Aussendung von Notsignalen auf dem Territorium der DDR und im FIR Berlin-Schönefeld auf Notruffrequenzen 121,5 MHz und 243 MHz. In etwa: 1. Diese Meldungen von der zivilen Flugsicherung sind im ZGS durch den DZGS sofort zu bearbeiten und dem Stellv. CLSK/LV + Chef des Stabes ( bzw. in verringerter Besatzung dem DH CS) sofort zu melden. 2. Falls dazu Notlagen innerhalb LSK/LV in Betracht kommen, ist gem. Befehl 158/83 des CLSK/LV und der Such-u. Rettungsordnung Nr: 101/9/567 zu verfahren. 3. Der Inhalt der Meldung ist durch den DZGS an den DH des gemeinsamen Gefechtsstandes LSK/LV der GSSD, dem DH TGS der Volksmarine, dem OpD Kdo GT zur Überprüfung der Lage in deren Zuständigkeitsbereich zu übergeben. 4. Durch DZGS ist eine Antwort an das zivile Flugsicherungsorgan vorzubereiten und dem CS zur Bestätigung zu melden. ( Die möglichen Antworten waren im Dokument vorvormuliert.) 5. Das diensthabende Personal des ZGS ist über diese Anweisung nur in sehr geringem Umfang zu informieren.